Nachlass regeln

Das Testament

So legen Sie die Erbfolge fest

Die deutsche Gesetzgebung sieht eine feste Erbfolge für den Fall vor, dass ein Verstorbener kein Testament hinterlassen hat. Kinder, Enkel und Urenkel sind darin Erben erster Ordnung, während Eltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen Erben zweiter Ordnung sind. Für Ehepartner gelten Sonderregelungen. Wenn Sie die gesetzliche Erbfolge umgehen wollen, verfassen Sie in einem Testament, in dem Sie festlegen, wer nach Ihrem Tod was erben soll.

Schreiben Sie es von Hand und formulieren Sie Ihren letzten Willen darin unmissverständlich. Um ganz sicherzugehen, hinterlegen Sie Ihr Testament bei einem Notar.

Wichtig zu wissen: Es gibt bestimmte Pflichtanteile für direkte Angehörige, die Sie auch testamentarisch nicht ausschließen können.

Bitte beachten Sie: In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Auch digital gibt es viel zu regeln

Im digitalen Zeitalter umfasst der Nachlass eines Menschen häufig auch zahlreiche Dateien und Online-Konten. Oft sind es mehr, als es auf den ersten Blick scheint.
Wer verwaltet Ihren digitalen Nachlass? Unsere Empfehlung: Legen Sie rechtzeitig fest, welche Vertrauensperson das in Ihrem Auftrag

macht und erteilen Sie ihr eine schriftliche Vollmacht – oder vertrauen Sie hierbei auf ausgewiesene Software-Experten.

Wir arbeiten mit dem Softwarehaus Columba zusammen, das sich auf digitale Nachlässe spezialisiert hat.